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Container-FAQs: von der richtigen Befüllung bis zur Dokumentation

 

Rund um die richtige Entsorgung von Gewerbemüll im Container tauchen immer wieder Unklarheiten auf. Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen für Sie zusammengefasst.

Gewerbeabfall unterliegt besonders strengen Regelungen. In diesem Bereich fallen große Müllmengen an, die mitunter Gefahren bergen. Wer als Gewerbetreibender seine Container richtig befüllen will, sollte so einiges beachten. Gelangen Fremdstoffe in den Abfallbehälter, müssen diese im Nachhinein sortiert werden, was mit Zusatzkosten verbunden ist. Doch oft ist die Frage, welche Stoffe in welchen Container kommen, für Laien gar nicht so einfach zu beantworten.

Was ist eigentlich Gewerbeabfall?

Diese Unklarheiten beginnen oft schon bei der Definition, was Gewerbeabfall eigentlich ist. Von der Art der entsorgten Stoffe her ist er dem üblichen Hausmüll ähnlich, da dieser auch die unterschiedlichsten Materialien von Plastikfolien über Pappe bis hin zu Textilien enthält. Die Unterschiede ergeben sich aus den Mengen, denn diese sind in Gewerbebetrieben natürlich weitaus größer als in einem Haushalt. Zudem brauchen Gewerbeabfälle oft ein maßgeschneidertes Entsorgungskonzept, damit die Abfallbeseitigung effizient und zugleich rechtskonform ist.

Grundsätzlich gilt jeglicher Müll, der im Rahmen eines Gewerbes entsteht, als Gewerbeabfall. Die Palette ist also groß und reicht vom Altpapier im Büro über Stoffreste in der Schneiderei bis hin zu Essensresten in der Kantine.

Kommt Gewerbeabfall auch in privaten Haushalten vor?

Zwar benennt die Bezeichnung die Quelle des Mülls deutlich, dennoch gibt es Gewerbeabfall rechtlich gesehen auch in Privathaushalten oder in öffentlichen Einrichtungen. Große Abfallmengen entstehen etwa bei Renovierungen oder Sanierungen von privaten und öffentlichen Gebäuden und gelten als gewerblicher Müll. Umfangreiche Mengen an Kunststoffumverpackungen, Kartons und anderen Abfällen aus diesen Quellen müssen daher wie Gewerbeabfall entsorgt werden. Bei größeren Mengen darf man Gewerbeabfall, auch wenn er hausmüllähnlich ist, also nie in der normalen Hausmülltonne beseitigen.

Was sagt die Gewerbeabfallverordnung?

Die betriebliche Abfallentsorgung regelt die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Diese schreibt Gewerbebetrieben die Trennung von Abfällen wie Glas, Holz, Papier, Folien, biogenen Stoffen oder Kunststoffen direkt vor Ort vor. Das soll dazu beitragen, dass Abfälle möglichst vollständig verwertet werden können. Diese Pflichten und Vorschriften wurden im Zuge der Neuordnung der Gewerbeabfallverordnung im Jahr 2017 noch einmal verschärft. Daher greifen immer mehr Gewerbebetriebe zu Containerlösungen, um effektiv und schnell große Mengen an Gewerbeabfall wie Folien oder Umverpackungen entsorgen zu können.

Was darf in den Gewerbeabfallcontainer?

Folgende Abfälle dürfen getrennt im Gewerbeabfallcontainer entsorgt werden:

  • Papier und Pappe (ausgenommen Hygienepapier)
  • Verpackungen wie etwa Pappkartons oder Tüten
  • Rohre, Bleche und andere Metallabfälle
  • Kunststoffe wie Plastikbehälter oder Gummi
  • Textilien wie Altkleidung und textile Bodenbeläge
  • Glasabfälle wie etwa Glasplatten
  • Bauholz, Spanplatten und andere Holzabfälle

Folgende Gewerbeabfälle dürfen nicht im Container landen:

  • Gefährlicher und schadstoffhaltiger Müll
  • Stoffe, die Bitumen oder Teer enthalten wie etwa Dachpappe
  • Behandelte Holzabfälle wie zum Beispiel imprägniertes Holz
  • Kartuschen, Spraydosen und andere Druckgasbehälter
  • Öle, Lacke und Kleber
  • Erde und Sand
  • Dämm- und Isoliermaterialien wie etwa Styropor
  • Elektroschrott
  • Autoreifen

Welche Ausnahmen gibt es bei der Trennung von Gewerbeabfällen?

Bei allen Vorschriften rund um die Entsorgung von Gewerbemüll berücksichtigt der Gesetzgeber doch immer die wirtschaftliche Zumutbarkeit. Kostet die Trennung der verschiedenen Abfälle so viel Geld, dass diese dem Gewerbebetrieb wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, ist dieser von der Trennpflicht ausgenommen. Das gilt auch dann, wenn das Trennen der unterschiedlichen Abfälle technisch nicht machbar ist. Gerade Platzprobleme sind oft ein Ausnahmegrund. So gibt es etwa bei Baustellen mitunter einfach nicht genug Platz, um alle für die Trennung des Gewerbeabfalls nötigen Container unterzubringen. Oft verhindert auch der Materialmix des Abfalls eine getrennte Sammlung.

In all diesen Fällen muss der Betrieb dokumentieren, warum die vorschriftsmäße Trennung nicht zumutbar bzw. nicht möglich ist. Gemische aus Metallen, Holz oder Kunststoffen, wie sie für Abbruch- und Bauabfälle typisch sind, müssen in eine Vorbehandlungsanlage gebracht werden. Das gilt auch für Gemische aus gewerblichen Siedlungsabfällen. Bestehen die Abfälle hauptsächlich aus Fliesen, Beton, Ziegeln oder Keramik muss der verantwortliche Betrieb diese in eine Aufbereitungsanlage transportieren.

Muss die Entsorgung von Gewerbemüll dokumentiert werden?

Die Trennung von Gewerbeabfällen sollte in jedem Fall detailliert dokumentiert werden. Nur bei Abbruchs- und Bauabfällen gibt es eine Ausnahme. Hier entfällt die Pflicht zur Dokumentation, wenn es sich um weniger als 10 m³ handelt. Die ordnungsgemäße Trennung ist aber dennoch obligatorisch.

Welche Strafen drohen, wenn Gewerbemüll falsch entsorgt wird?

Die Strafen bei nicht ordnungsgemäßer Entsorgung von Gewerbemüll können beträchtlich sein und je nach Verstoß bis zu 10.000 Euro ausmachen. Bei schwerwiegenden Verstößen sind auch drakonische Bußgelder bis zu 100.000 Euro möglich.

Wie voll darf ich einen Gewerbeabfallcontainer beladen?

Ein Container für Gewerbeabfall darf nie überfüllt werden. Eine Beladung ist maximal bis zehn Zentimeter unterhalb der Oberkante zulässig. Wird diese maximale Höhe nicht eingehalten, kann der Abfall beim Abholen aus dem Container fallen.

Worauf soll ich beim Befüllen des Containers außerdem achten?

Idealerweise sollten schwere Abfälle zuerst in den Container gelangen und weiter oben leichter Abfall gelagert werden. Zudem sollte man den Müll so wie angemeldet und möglichst sortenrein in den Container füllen. Eine Ausnahme von dieser Regel sind gemischte Bauabfälle. Denken Sie beim Befüllen zudem daran, vor dem Start die Sicherungsketten der Rolldeckelcontainer nach außen zu legen! Achten Sie außerdem darauf, das maximal zulässige Gesamtgewicht des Containers einzuhalten! Dieses kann etwa bei starkem Regen schnell einmal überschritten werden.

Wie kann ich im Container Platz und Kosten sparen?

Mit Containerpressen lassen sich bei der Entsorgung Platz und Kosten sparen. Gute Ergebnisse kann man etwa mit einem Schneckenverdichter erzielen. Ballenpressen sind eine Lösung für sperrige Abfälle, die sich so je nach Abfallart um bis zu 95 Prozent reduzieren lassen. Eine weitere ressourcenschonende Variante sind Hub-Kipp-Vorrichtungen, die das Umleeren in die Pressbehälter erleichtern.

Welcher Stellplatz eignet sich am besten für den Gewerbeabfallcontainer?

Ein Container braucht einen ausreichend großen und gut befestigten Anfahrtsweg. Vor allem muss ausreichend Platz sein, damit der Fahrer beim Rangieren und Auslegen keine Schwierigkeiten hat. Die Aufstellfläche muss zudem so belastungsfähig sein, dass das mitunter sehr hohe Gewicht des Containers keine Probleme macht. Es empfiehlt sich, den Untergrund stets gut zu sichern - etwa durch eine Unterlage aus Schaltafeln oder Holzbrettern.

Wer seinen Container auf einer öffentlichen Fläche abstellen möchte, muss vorab eine Stellgenehmigung einholen und sich um die Halteverbotszone kümmern.