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Entsorgung von Abfällen

 

So vielfältig die verschiedenen Arten von Abfällen sind, so zahlreich sind auch die Vorschriften, die ihre Entsorgung regeln: Von der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) über das Batteriegesetz (BatterieG) bis hin zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Dieser Artikel gibt Ihnen einen groben Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben zur Abfallentsorgung.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz zur umweltfreundlichen Abfallbeseitigung

Eine zentrale Rolle unter den Regelungen zur Abfallentsorgung nimmt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ein. Dieses Gesetz soll die Kreislaufwirtschaft fördern und damit eine möglichst ressourcenschonende und umweltfreundliche Abfallbeseitigung gewährleisten. Neuerdings unterscheidet das Gesetz dabei nicht mehr zwischen Abfällen zur Verwertung, also solchen, die stofflich oder energetisch verwertet werden können, und Abfällen zur Beseitigung, sondern es wird nur noch zwischen gefährlichen und ungefährlichen Abfällen differenziert.

Aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz lassen sich die Kernaufgaben einer gesetzeskonformen Entsorgungslogistik ableiten: So müssen bereits bei der Produktion und Verpackung unnötige Abfälle vermindert bzw. im Idealfall ganz vermieden werden. Die unvermeidlichen Abfälle müssen gesammelt, getrennt und gegebenenfalls zur Verwertung rückgeführt werden. Vor allem bei gefährlichen Abfällen ist eine sorgfältige Nachweisführung unerlässlich. 

Zentrale Normen rund um die Entsorgung von Abfällen

Auf Bundesebene ist das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen der Kern abfallrechtlicher Vorschriften. Es gibt zudem europäische Vorschriften, die bei der Entsorgung von Abfällen erfüllt sein müssen, wie beispielsweise die Richtlinie 2008/98/EG. Diese Abfallrahmenrichtlinie liefert elementare Vorgaben für deutsche abfallrechtliche Regelungen wie zum Beispiel die Abfallhierarchie, die im KrWG umgesetzt wird.

Das KrWG enthält auch weniger abstrakte Normen: Seit 2015 regelt es beispielsweise, dass Bioabfälle sowie Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle getrennt zu halten sind und des Weiteren konkrete Recyclingquoten, die ab 2020 erfüllt werden müssen (§§ 11 und 14). Insbesondere für Entsorgungsfachbetriebe zentrale Paragraphen des KrWGs sind die §§ 53 und 54: Sie regeln den Transport von nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen.

Je nach Entsorgungsproblem sollten Sie unbedingt beachten, dass es neben dem KrWG noch diverse Rechtsverordnungen gibt, die einzelne Normen des KrWGs näher ausgestalten: Die Altholzverordnung (AltholzV) und die Altölverordnung (AltölV) zum Beispiel, oder die Beförderungserlaubnisverordnung (BefErlV) und die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Sollten Sie spezifische Fragen zur gesetzeskonformen Abfallentsorgung haben, beraten Sie die Experten vom Georg Roth Container-Express selbstverständlich jederzeit gerne.