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Mehr Platz und Effizienz dank betrieblichem Frühjahrsputz


Ist im Betrieb alles dort, wo es hingehört, sinkt die Gefahr von Verletzungen und die Abläufe werden insgesamt effizienter. Der Frühjahrsputz im Unternehmen bringt zudem frischen Wind und neue Energie in Büros und Produktionsstätten. 

In Firmen und Organisationen ist es nicht anders als in Privathaushalten. Auch hier sammelt sich im Laufe der Zeit so manches an, das irgendwann zum Ballast wird. Das Ausmisten befreit von diesen unnützen Altlasten und sorgt dafür, dass die Mitarbeitenden wieder mehr „Luft zum Atmen“ haben. 

Das Entrümpeln im Betrieb sollte daher regelmäßig auf dem Programm stehen und bringt so manchen Benefit. Der Arbeitsplatz lässt sich mit dieser Strategie nicht nur sauber und ordentlich halten. Er wird zudem sicherer, wenn etwa Rettungswege frei bleiben und nicht durch ausgemusterte Gegenstände blockiert sind. Die Verletzungsgefahr sinkt, sobald mögliche Gefahrenquellen wie etwa Stolperfallen identifiziert und beseitigt werden. Arbeitsbereiche präsentieren sich insgesamt organisierter, wovon die Erledigung wichtiger Aufgaben profitiert.  

Ein optimierter Arbeitsplatz fördert vor allem die Effizienz und Produktivität der Mitarbeiter. Das regelmäßige Ausmisten trägt außerdem dazu bei, dass Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden und so ein gesundes Arbeitsumfeld entsteht. Dokumente, Materialien und anderen Gegenständen lassen sich einfacher auffinden. All das schont das Betriebsbudget und vermeidet unnötige Ausgaben. 

So klappt es mit dem Ausmisten

Es sprechen also viele gute Gründe dafür, im Büro und Betrieb mal gründlich auszumisten. Damit das auch reibungslos funktioniert, sollte man einige Grundregeln beachten.

1. Stellen Sie sicher, dass Ihr Frühjahrsputz nicht nur eine einmalige "Ausmistaktion" ist, sondern Teil einer übergeordneten Strategie, um den Betrieb effizienter und produktiver zu machen!
2. Bestimmen Sie, welche Gegenstände, Dokumente und andere Elemente aus dem betrieblichen Umfeld entfernt werden müssen! Dazu gehören Dinge, die nicht mehr benutzt und nicht mehr benötigt werden oder die nicht mehr relevant sind.
3. Sortieren Sie alle Gegenstände in drei Kategorien: behalten, weitergeben und entfernen!
4. Identifizieren Sie Gegenstände, die weitergegeben werden können, z.B. an Mitarbeiter oder an eine Wohltätigkeitsorganisation!
5. Organisieren Sie eine regelmäßige Entrümpelungsaktion, um sicherzustellen, dass das Erreichte Bestand hat und weiterhin Ordnung herrscht!
6. Vergessen Sie den Bürokühlschrank nicht! Dieser sollte mindestens alle 14 Tage einer gründlichen „Entrümpelung“ unterzogen werden, um Probleme mit herrenlosen Lebensmitteln zu vermeiden. 


So klappt die Entsorgung


Wer seinen Betrieb und sein Büro gründlich entrümpelt, ist auch für die sichere Entsorgung verantwortlich. Seit der Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) im Jahr 2017 müssen diese Abfälle dokumentiert, getrennt gesammelt und gesondert in eine Verwertungs- bzw. Vorbehandlungsanlage gebracht werden. 
Die Verordnung scheibt die Trennung in die folgenden Fraktionen vor: Glas, Papier, Kunststoffe, Holz, Metalle, Bioabfälle und Textilien. Im Zuge der Novelle der GewAbfV wurden die Bußgelder und Vorgaben deutlich erhöht. Vor allem müssen jetzt bei behördlichen Kontrollen die vorgeschriebenen Dokumentationen vorgelegt werden. 


Die rechtssichere Dokumentation


Diese Dokumentation muss grundsätzlich die gesamte Abfallentsorgung eines Betriebs umfassen – also sowohl getrennte als auch nicht getrennte Fraktionen. Für die Getrenntsammlung schreibt der Gesetzgeber den Nachweis mittels Fotos, Lageplänen und Wiege- oder Lieferscheinen bzw. ähnlichen Praxisbelegen vor. 

Gehen die getrennten Abfälle zum Recycling oder zur Wiederverwendung, ist eine schriftliche Bestätigung des Abnehmers Pflicht, in der unter anderem der Verbleib und die Masse des Abfalls beschrieben werden. Dafür gibt es Musterformulare, die etwa die regionalen Handwerkskammern anbieten. 

Ist die getrennte Sammlung aus örtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, wird aus dem Entsorgten gemischter Gewerbeabfall. Wenn der Betrieb in einer abgelegenen Region liegt, ist es möglicherweise schwieriger, Zugang zu Entsorgungsstellen zu erhalten. Das trifft etwa auf kleine Handwerksbetriebe in ländlichen Gebieten zu. 

Andere Ausnahmen von der Pflicht zur Getrenntsammlung gelten unter anderem für:
·    Abfälle, die aufgrund ihrer Menge, Zusammensetzung oder Art nicht zur Trennung geeignet sind: Das betrifft etwa Abfälle aus Gemischen, die nicht aufgetrennt werden können, z.B. Öl und Wasser.
·    Abfälle, die aufgrund der Art der Entsorgung oder der Art der Verwertung nicht getrennt gesammelt werden können: Das sind Stoffe und Gegenstände, die nur über einen gemeinsamen Weg entsorgt oder verwertet werden können wie zum Beispiel Kühlgeräte.
·    Für Abfälle aus der Agrarwirtschaft können besondere Regelungen gelten, z.B. für tierische und pflanzliche Reststoffe.

Gemischter Gewerbeabfall enthält die unterschiedlichsten Arten von Abfall wie etwa: 
·    Holz
·    Folien
·    Textilien und Stoffreste
·    Kunststoffe
·    Drucketiketten
·    Verbund- und Verpackungsmaterialien
·    Spielzeug ohne Elektronik
·    Papier und Papiersäcke
·    Kehricht

Nicht in den gemischten Gewerbeabfall dürfen: 
·    Glas und Glasflaschen
·    Altreifen
·    Speisereste
·    Spraydosen
·    Gartenabfälle
·    Gefüllte Farb- und Lackeimer
·    Elektroschrott

Auch für vermischte Abfälle gibt es eine Dokumentationspflicht. So sollte man etwa stets eine Bestätigung des Entsorgers einholen, dass dieser die Gemische einer Sortieranlage zuführt.