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Müll zerkleinern und selbst pressen: Was ist erlaubt?


Müllzerkleinerungsmaschinen zeigten ihre Stärken bisher vorwiegend in Großfirmen. Nun wollen findige Unternehmen auch kleinere Unternehmen und Privathaushalte stärker dafür begeistern. 

Geht Müll unzerkleinert auf die Reise, sorgt sein Volumen für unzählige zusätzliche LKW-Fahrten. Diese Mehrtransporte und die damit verbundene Umweltbelastung lassen sich vermeiden, wenn der Abfall schon am Entstehungsort zerkleinert bzw. verdichtet wird. Auch die dafür nötige Lagerfläche reduziert sich dadurch deutlich. 

In Deutschland profitieren zum Beispiel Großküchen und Restaurants von diesen Vorteilen. Hier entsteht oft eine erhebliche Menge an organischen Abfällen. Müllzerkleinerungsmaschinen und Pressen können diese Stoffe zerlegen bzw. komprimieren. Das spart Platz, minimiert Gerüche und beugt Ungeziefer vor. Auch in Supermärkten sind diese Geräte heute oft Standard. Sie verdichten große Mengen an Verpackungsmaterialien, die entsorgt werden müssen und reduzieren die Frequenz der Containerleerung. 

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind weitere Anwender: In medizinischen Einrichtungen fallen große Mengen an Abfällen an, die speziell behandelt werden müssen. Müllzerkleinerungsmaschinen schreddern diese fachgerecht und tragen zur Verringerung des Infektionsrisikos bei. Und natürlich sind Recyclingbetriebe auf diese Abfallbehandlung angewiesen, um verschiedene Materialien wie Altglas, Kunststoffe oder Metalle vor der Weiterverarbeitung in handliche Stücke zu zerlegen. Das erleichtert den Recyclingprozess und erhöht die Effizienz der Anlagen. Insgesamt erweisen sich Müllzerkleinerungsmaschinen und Pressen als sehr effizient, wenn es darum geht, den Platzbedarf für Abfälle, die Entsorgungskosten und die Umweltbelastung zu reduzieren.

Kleiner und kompakter

Diese Vorteile nutzen bislang vor allem größere Unternehmen und Einrichtungen für sich. Das soll sich nach den Wünschen spezialisierter Anbieter jedoch bald grundlegend ändern. In letzter Zeit kommen verstärkt kompakte Müll-Schredder-Maschinen für gewerbliche Anwender, Kleinbetriebe und Privathaushalte auf den Markt. Diese komprimieren mittlerweile sehr effektiv die unterschiedlichsten Abfallsorten – von Metall und Karton bis hin zu Plastik, Tetrapak und Holz sowie gemischte Kunststoff- und Metallabfälle. Laut den auf die Entwicklung kompakter Hightech-Müllzerkleinerer spezialisierten Unternehmen lässt sich das Abfallvolumen damit um bis zu 80 Prozent verringern. 

Die Rechtslage

Wie sieht es nun eigentlich mit der Rechtslage aus, wenn man seine Müllberge in Eigenregie verringert? Spezifische Bestimmungen, die das Schreddern und Pressen von Müll in Unternehmen regeln, gibt es in Deutschland nicht. Es ist grundsätzlich erlaubt, solange dabei keine Gesetze oder Vorschriften verletzt werden. 
Beim gewerblichen Müll können je nach Art des Abfalls und der Tätigkeit des Unternehmens eigene Vorschriften gelten. Hier sollte man unbedingt die örtlichen Bestimmungen sowie eventuell Emissions- und Abfallgesetze beachten. Gewerbliche Unternehmen müssen sich zudem an die Vorgaben der jeweiligen Entsorgungsunternehmen halten.

Keine Müllverdichtung in Privathaushalten 

In Privathaushalten ist das Müllpressen und der Betrieb eines Müllzerkleinerers problematisch. Der Verkauf dieser Geräte an Private ist zwar nicht grundsätzlich untersagt, die Benutzung hingegen aus Sicherheitsgründen schon. Durch das Verdichten entstehen oft hohe Druckkräfte, die dazu führen können, dass die Mülltonne platzt oder beschädigt wird. Das wiederum erhöht die Verletzungsgefahr. Darüber hinaus erschwert das Zusammenpressen die Müllabfuhr, wenn sich der hochverdichtete Abfall nicht mehr allein durch die Schwerkraft in den Müllwagen entleeren lässt.  

Herkömmliche Mülltonnen sind einfach nicht auf das Komprimieren ausgelegt und werden durch das höhere Gewicht früher oder später kaputt. Zudem ist das Entleeren für die Mitarbeiter der Stadtreinigung weit anstrengender und kann zu Gesundheitsproblemen führen.

Keine Kostenvorteile für Private

Abfallpressen und Zerkleinerer für Privathaushalte werden von Anbietern in letzter Zeit dennoch vermehrt beworben. Die Kaufargumente liegen auf der Hand. Wer seinen Müll ordentlich verdichtet, kann im Jahr durch längere Abfuhrintervalle und das Umsteigen auf kleinere Tonnen viel Geld sparen. Das können je nach Kommune bis zu mehrere Hundert Euro im Jahr sein. Doch die hohen Bußgelder, die das unerlaubte Zusammenstauchen oder Zerkleinern des Hausmülls verursachen, übersteigen diese Einsparungen meist deutlich. Um derartige Versuche schon im Keim zu ersticken, legen viele Gemeinden und Städte Gewichtsgrenzen für ihre Tonnen fest. Werden diese überschritten, dürfen die Entsorgungsbetriebe die Behälter einfach stehen lassen. Auf die Verbraucher kommt in diesem Fall eine kostenpflichtige Sonderentleerung zu. 

Sind Häcksler in der Spüle erlaubt?

Ein Sonderfall sind Abfallzerkleinerer in Privathaushalten, die im Siphon der Spüle montiert werden. Sie zermahlen kleinere Küchenabfälle und Speisereste und entsorgen diese üblicherweise über das Leitungswasser. Das feine Häckseln und Wegspülen von organischem Abfall ist bequem und daher etwa in den USA weitverbreitet. Es hat aber auch gravierende Nachteile, die dafür sorgen, dass diese Entsorgungsvariante in Deutschland kaum eingesetzt wird. 

Das Installieren eines Häckslers für die Spüle ist zwar nicht bundesweit verboten, viele Gemeinden untersagen jedoch explizit das Einleiten zerkleinerter Küchenabfälle. Sie befürchten mit gutem Grund eine Überforderung der Kläranlagen mit einem zu hohen Anteil an biologischen Abfällen und eine daraus resultierende Belastung der Gewässer.