Welche Strafen in Deutschland Müllsünder erwarten
Viele Bundesbürger halten sich penibel an die Regeln, wenn um die Entsorgung und Verbrennung von Müll geht. Doch es gibt auch schwarze Schafe, die mit empfindlichen Bußgeldern bis hin zu einer Freiheitsstrafe rechnen müssen.
Die Palette an illegaler Entsorgung von Müll ist breitgefächert. Sie reicht vom Abstellen alter Elektrogeräte im öffentlichen Bereich über die auf der Straße geworfene Getränkedose bis hin zur „Entsorgung“ eines alten Fahrrads in der freien Natur. Wer so verantwortungslos agiert, muss in Deutschland mit Konsequenzen rechnen. Die nicht gesetzeskonforme Beseitigung ist eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld fällig ist. Unter bestimmten Umständen macht man sich mit diesem Verhalten sogar strafbar.
Bußgelder bis zu 100.000 Euro
Wer fahrlässig oder vorsätzlich Sperrmüll oder Hausmüll außerhalb einer zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage entsorgt, verstößt gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die zuständige Verwaltungsbehörde, also der Landkreis oder die Gemeinde, darf in diesem Fall ein Bußgeld verhängen. Dabei geht es nicht immer nur um Kleinbeträge. Bei massiven Verstößen sind Strafen bis zu 100.000 Euro möglich. Auch wer als Privater „nur“ Sperrmüll auf eine wilde Deponie bringt, muss mit einer beträchtlichen Strafe, die auch dreistellig sein kann, rechnen. Kostspielig wird es vor allem dann, wenn man etwa Altöl oder andere Schadstoffe illegal loswird. Dann sind Bußgelder in vierstelliger Höhe keine Seltenheit.
Für Unternehmen kann es sogar noch teurer werden. Das trifft etwa dann zu, wenn genehmigungspflichtige Anlagen ohne Genehmigung errichtet werden. In diesem Fall kann im Höchstfall das Bußgeld bis zu 50.000 Euro betragen. In Einzelfällen wird es noch teurer. Zum Beispiel dann, wenn ein Betrieb für Straftaten von leitenden Mitarbeitern haftet, was Geldbußen bis zu zehn Millionen Euro nach sich ziehen kann. Sogar noch höhere Beträge sind möglich. Das soll sicherstellen, dass der aus der Ordnungswidrigkeit gezogene wirtschaftliche Vorteil stets geringer ist als das zu bezahlende Bußgeld. Wie hoch dieses je nach Verstoß ausfällt, ist im Bußgeldkatalog der jeweiligen Bundesländer geregelt. Manche Kommunen veröffentlichen diese Bestimmungen online. Dazu zählen unter anderem Düsseldorf, Duisburg, Köln, Braunschweig oder Frankfurt.
Neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz regeln auch die gemeindeeigenen Abfallentsorgungsbestimmungen bzw. jene des Landkreises Bußgelder bei Verstößen gegen das Landesabfallgesetz. Die Kommunen werden etwa dann tätig, wenn Altpapier oder Altkleider nicht im, sondern neben dem Sammelcontainer landen oder wenn gegen die Regeln bei der Sperrmüllabfuhr verstoßen werden. In diesen Fällen sind Geldstrafen in der Höhe von mehreren hundert Euro möglich.
Wenn die illegale Entsorgung zur Straftat wird
Umweltdelikte können aber nicht nur Verwaltungsdelikte darstellen, sondern sogar eine Straftat sein, für die Geld- und Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren drohen. Das kann etwa dann eintreten, wenn man seinen Schrottwagen im Wald „entsorgt“, was die Gefahr birgt, dass Benzin- und Ölrückstände in den Boden eindringen. Der Täter muss in diesem Fall damit rechnen, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt. Erfährt diese von Amts wegen oder durch eine Strafanzeige von dem Vorfall, ist sie aufgrund des Legalitätsprinzips dazu verpflichtet. Dem Täter drohen neben einer Geldbuße eine fünfjährige Freiheitsstrafe.
Bei besonders schweren Delikten kann das Strafmaß auf bis zu zehn Jahre steigen. Das kommt jedoch nur selten vor, da auch bei strafrechtlich verfolgten Umweltvergehen meist eine Geldstrafe verhängt wird. Bei besonders schwerwiegenden Delikten sind Haftstrafen aber durchaus üblich. Wer zum Beispiel die öffentliche Wasserversorgung in Gefahr bringt, muss mit einer zehn- oder fünfzehnjährigen Freiheitsstrafe rechnen.
Eine strafrechtliche Verfolgung ist im Gegensatz zu anderen Ländern in Deutschland nur bei Individuen möglich. Der Gesetzgeber setzt beim Täter also eine persönliche Schuld voraus, was bei juristischen Personen nicht möglich ist. Seit 2017 können Unternehmensgewinne abgeschöpft werden, die aus Straftaten von Mitarbeitern resultieren.
Häufigstes Delikt: die illegale Abfallbeseitigung
Sieht man sich an, welche Umweltstraftat in Deutschland am häufigsten begangen wird, steht die umweltgefährdende, illegale Abfallbeseitigung klar an erster Stelle (§ 326 StGB). Auf Platz 2 folgen die jeweils nach § 324 StGB geahndete Gewässerverunreinigung und die Bodenverunreinigung. Viele Delikte bleiben jedoch ungesühnt. Experten rechnen mit einer hohen Dunkelziffer von Umweltstraftaten, die nicht angezeigt werden bzw. bei denen es nicht zur Anklage kommt. Sie rechnen künftig mit einem weiteren Ansteigen der Fallzahlen, die ohne Konsequenzen bleiben. Ein wichtiger Grund dafür sind knappe Personalressourcen bei den Behörden, die im Umweltrecht für die Strafverfolgung und für den Vollzug zuständig sind.
Neue Wege im Kampf gegen Müllsünder
Das trägt dazu bei, dass sich in vielen Kommunen die Probleme rund um die illegale Müllentsorgung in den vergangenen Jahren deutlich verschärft haben. In Thüringen geht man jetzt neue Wege, um Umweltsünden auf die Spur zu kommen. Hier können die Bürger die Umweltbehörden mittels App auf weggeworfenen Müll aufmerksam machen. Die Umwelt-App mit ihrer Müll-Meldefunktion wird laut Angabe des Umweltministeriums fleißig genutzt. Nach dem Start im April 2022 gingen innerhalb weniger Monate fast 600 Meldungen bei den lokalen Umweltbehörden ein, die sich um die Räumung der gemeldeten Müllberge kümmern.